ErwGr. 1

REG_2024_1309 · über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit-Infrastrukturverordnung)

Die digitale Wirtschaft hat den Binnenmarkt in den vergangenen zehn Jahren grundlegend verändert. Die Union verfolgt die Vision einer digitalen Wirtschaft, die nachhaltige ökonomische und soziale Vorteile bietet und sich hierfür auf eine hervorragende, verlässliche und sichere Konnektivität stützt, die allen Menschen überall in Europa zur Verfügung steht, auch in ländlichen, abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten sowie entlang Verkehrskorridoren. Eine hochwertige digitale Infrastruktur, die auf Netze mit sehr hoher Kapazität im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) (im Folgenden „VHC-Netze“) gestützt ist, unterstützt fast alle Sektoren einer modernen und innovativen Volkswirtschaft. Sie kann innovative Dienstleistungen, effizientere Geschäftsabläufe und intelligente, nachhaltige und digitale Gesellschaften ermöglichen und gleichzeitig dazu beitragen, die Klimaziele der Union zu erreichen. Sie ist für den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie allgemein für die Wettbewerbsfähigkeit, die Resilienz, die digitale Souveränität und die digitale Führungsrolle der Union von strategischer Bedeutung. Die Digitalisierung hat tiefgreifende Auswirkungen auf das alltägliche soziale, wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben aller Menschen in der Union. In dieser Hinsicht können sich soziale Ungleichheiten durch einen begrenzten Zugang und einen unzureichenden Netzausbau verschärfen, wodurch sich eine neue digitale Kluft auftut, nämlich zwischen jenen, die in der Lage sind, in vollem Umfang von einer effizienten und sicheren digitalen Konnektivität zu profitieren und so eine breite Palette von Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und jenen, die dazu nicht in der Lage sind. In diesem Zusammenhang sollte der Aufbau von VHC-Netzen in ländlichen, abgelegenen und dünn besiedelten Gebieten sowie im sozialen Wohnungsbau als zentrales Element der sozialen Inklusion eine Priorität für öffentliche Investitionsvorhaben sein. Daher sollten natürliche und juristische Personen im privaten und im öffentlichen Sektor die Möglichkeit haben, an dieser digitalen Wirtschaft teilzuhaben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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