ErwGr. 10

REG_2024_1347 · über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Bestimmungen dieser Verordnung über den Inhalt des internationalen Schutzes, einschließlich der Vorschriften zur Unterbindung von Sekundärmigration, sollten auf die Personen Anwendung finden, denen infolge des erfolgreichen Abschlusses eines Verfahrens der Neuansiedlung oder der Aufnahme aus humanitären Gründen gemäß der Verordnung (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) internationaler Schutz gewährt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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