ErwGr. 9

REG_2024_1349 · zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148

Bei der Anwendung des Rückkehrverfahrens an der Grenze sollten bestimmte Bestimmungen der Richtlinie 2008/115/EG Anwendung finden, da sie Aspekte des Rückkehrverfahrens regeln, die in der vorliegenden Verordnung nicht geregelt sind, namentlich Begriffsbestimmungen, günstigere Regelungen, Nichtzurückweisung, das Kindeswohl, familiäre Bindungen und Gesundheitszustand, Fluchtgefahr, Kooperationspflicht, Frist für die freiwillige Ausreise, Rückkehrentscheidung, Abschiebung, Aufschub der Abschiebung, Rückkehr und Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger, Einreiseverbote, Garantien bis zur Rückkehr, Inhaftnahme, Haftbedingungen, Inhaftnahme von Minderjährigen und Familien sowie Notlagen. Um das Risiko der unerlaubten Ein- und Weiterreise illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und Staatenloser zu verringern, die dem Rückkehrverfahren an der Grenze unterliegen, sollte eine Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt werden. Diese Frist für die freiwillige Ausreise wird nur auf Antrag gewährt und sollte weder 15 Tage überschreiten, noch ein Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verleihen. Die betreffenden Personen sollten alle in ihrem Besitz befindlichen gültigen Reisedokumente für die Dauer, die zur Verhinderung ihrer Flucht erforderlich ist, den zuständigen Behörden übergeben. Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Rückkehr berühren nicht die Ermessensmöglichkeit der Mitgliedstaaten, einem illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen jederzeit einen eigenen Aufenthaltstitel oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung in Härtefällen, aus humanitären oder sonstigen Gründen zu erteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 9 REG_2024_1349 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 9 REG_2024_1349 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.