Art. 79 – Überwachung und Evaluierung

REG_2024_1351 · über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Die Kommission überprüft bis zum 1. Februar 2028 und ab dann jährlich das Funktionieren der in Teil IV dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen und erstattet über die Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen Bericht. Der Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
Die Kommission überprüft regelmäßig, mindestens jedoch alle drei Jahre, die Relevanz der in Artikel 12 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Zahlen und die allgemeine Funktionsweise von Teil III dieser Verordnung, einschließlich der Frage, ob die Definition des Begriffs „Familienangehörige“ und die Dauer der in diesem Teil festgelegten Fristen vor dem Hintergrund der Gesamtmigrationslage geändert werden sollten.
Bis zum 1. Juli 2031 und anschließend alle fünf Jahre nimmt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung vor, insbesondere im Hinblick auf den Grundsatz der Solidarität und die gerechte Verteilung der Verantwortlichkeiten, wie in Artikel 80 AEUV verankert. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss Berichte mit den wichtigsten Ergebnissen vor. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission spätestens sechs Monate vor Ablauf der vorstehend genannten Frist alle für die Erstellung dieses Berichts erforderlichen Informationen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 79 REG_2024_1351 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 79 REG_2024_1351 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.