ErwGr. 14

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Alle Drittstaatsangehörigen, bei denen die Überprüfung durchzuführen ist, sollten Kontrollen unterzogen werden, um sie zu identifizieren oder ihre Identität zu verifizieren und zu prüfen, ob sie möglicherweise eine Bedrohung für die innere Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen könnten. Bei Personen, die an Grenzübergangsstellen einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, sollten die im Rahmen von Grenzübertrittskontrollen vorgenommenen Identitätsprüfungen und Sicherheitskontrollen berücksichtigt werden, um doppelte Kontrollen zu vermeiden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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