ErwGr. 23

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Die Überprüfung ist Teil der integrierten europäischen Grenzverwaltung. Das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik, das mit der Verordnung (EU) 2021/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) als Teil des Fonds für integrierte Grenzverwaltung eingerichtet wurde, kann insbesondere mobilisiert werden, um Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die unter diese Verordnung fallen, im Einklang mit den Vorschriften für die Nutzung dieses Instruments und unbeschadet anderer damit geförderter Prioritäten zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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