ErwGr. 32

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Die Informationen sollten im Überprüfungsformular so erfasst werden, dass sie in einem nachfolgenden Asyl- oder Rückkehrverfahren einer verwaltungsbehördlichen und richterlichen Nachprüfung unterzogen werden können. Die der Überprüfung unterzogene Person sollte die Möglichkeit haben, gegenüber den Überprüfungsbehörden anzugeben, dass die in dem Formular enthaltenen Informationen unrichtig sind. Ein solcher Hinweis sollte im Überprüfungsformular verzeichnet werden, ohne dass sich der Abschluss der Überprüfung verzögert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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