ErwGr. 51

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Falls gerechtfertigt, könnte die Überprüfung im Einklang mit dem nationalen Recht auch die Verifizierung von Gegenständen umfassen, die sich im Besitz von Drittstaatsangehörigen befinden. Alle im Zusammenhang mit einer Sicherheitskontrolle ergriffenen Maßnahmen sollten verhältnismäßig sein und die Menschenwürde der Personen wahren, die der Überprüfung unterzogen werden. Die beteiligten Behörden sollten sicherstellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen, einschließlich des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und der freien Meinungsäußerung, geachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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