ErwGr. 49

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

In Bezug auf Personen, die der Überprüfung unterzogen werden, sollten automatisierte Verifizierungen zu Sicherheitszwecken anhand derselben Systeme durchgeführt werden, die für Personen, die ein Visum, ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt, einen unter das VIS fallenden Aufenthaltstitel oder eine unter das ETIAS fallende Reisegenehmigung beantragen, vorgesehen sind, nämlich das VIS, das EES, das ETIAS einschließlich der ETIAS-Überwachungsliste gemäß der Verordnung (EU) 2018/1240, das SIS, das ECRIS-TCN im Hinblick auf Personen, die im Zusammenhang mit terroristischen oder anderen schweren Straftaten verurteilt wurden, Europol-Daten, die für die Zwecke des der in der Verordnung (EU) 2016/794 genannten Abgleichs verarbeitet wurden, die SLTD und die TDAWN.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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