ErwGr. 47

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Da die Überprüfung Drittstaatsangehörige, die sich, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, an der Außengrenze aufhalten, Drittstaatsangehörige, die nach einem Such- und Rettungseinsatz ausgeschifft wurden, ohne die Einreisevoraussetzungen zu erfüllen, und Drittstaatsangehörige, die sich illegal im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten aufhalten, betrifft, sollten die Sicherheitskontrollen im Rahmen der Überprüfung mindestens genauso umfangreich sein wie die Kontrollen von Drittstaatsangehörigen, die — unabhängig davon, ob sie der Visumpflicht unterliegen oder nicht — im Voraus eine Genehmigung für die Einreise in die Union für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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