ErwGr. 45

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, die es ihr ermöglichen, das detaillierte Verfahren und die Spezifikationen für das Abrufen von Daten und das Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den für die Überprüfung verantwortlichen Behörden, den nationalen Interpol-Zentralbüros und den nationalen Europol-Stellen zur Ermittlung der Bedrohung für die innere Sicherheit festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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