ErwGr. 42

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Da die Nutzung des CIR zu Identifizierungszwecken durch die Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 auf die Erleichterung und Unterstützung der korrekten Identifizierung von im EES, im VIS, im ETIAS, in Eurodac und im ECRIS-TCN erfassten Personen bei Polizeikontrollen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beschränkt wurde, müssen die genannten Verordnungen so geändert werden, dass sie zusätzlich die Nutzung des CIR zum Zwecke der Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Personen im Zuge der Überprüfung vorsehen. Im Falle der Verordnung (EU) 2019/818 sollte diese Änderung aufgrund der Unterschiede im Geltungsbereich durch eine andere Verordnung als die vorliegende Verordnung erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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