ErwGr. 40

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (im Folgenden „CIR“) wurde mit den Verordnungen (EU) 2019/817 (18) und (EU) 2019/818 (19) des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet, um die korrekte Identifizierung von Personen zu erleichtern und zu unterstützen, die im EES, im Visa-Informationssystem (im Folgenden „VIS“), das mit der Entscheidung 2004/512/EG des Rates (20) eingerichtet wurde, im Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (im Folgenden „ETIAS“), das mit der Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) eingerichtet wurde, in Eurodac und in dem mit der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) eingerichteten zentralisierten System für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (im Folgenden „ECRIS-TCN“) erfasst sind, einschließlich unbekannter Personen, die sich nicht ausweisen können. Zu diesem Zweck enthält der CIR ausschließlich — und logisch voneinander getrennt — die im EES, im VIS, im ETIAS, in Eurodac und im ECRIS-TCN gespeicherten Identitätsdaten, Reisedokumentendaten und biometrischen Daten. Im CIR werden ausschließlich die personenbezogenen Daten gespeichert, die für eine genaue Identitätsprüfung unbedingt erforderlich sind. Die im CIR erfassten personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, wenn die betreffenden Daten in den zugrunde liegenden Systemen gelöscht werden. Die Abfrage des CIR ermöglicht eine zuverlässige und vollständige Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Personen, da alle im EES, im VIS, im ETIAS, in Eurodac und im ECRIS-TCN enthaltenen Identitätsdaten in einem einzigen Schritt schnell und zuverlässig abgefragt werden können und gleichzeitig der Datenschutz gewährleistet und eine unnötige Verarbeitung oder Duplizierung von Daten vermieden wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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