ErwGr. 37

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Es sollte eine vorläufige Prüfung der Vulnerabilität durchgeführt werden, um Personen zu ermitteln, bei denen es Anzeichen dafür gibt, dass sie vulnerabel sind, dass sie Opfer von Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sind, dass sie staatenlos sind, oder die besondere Aufnahme- oder Verfahrensbedürfnisse im Sinne der Richtlinie (EU) 2024/1346 und der Verordnung (EU) 2024/1348 haben können. Dies sollte unbeschadet einer weiteren Bewertung in nach Abschluss der Überprüfung folgenden Verfahren gelten. Die Prüfung der Vulnerabilität sollte von spezialisiertem, für diesen Zweck geschulten Personal der Überprüfungsbehörden durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 37 REG_2024_1356 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 37 REG_2024_1356 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.