ErwGr. 44

REG_2024_1356 · zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817

Die Identifizierung oder Verifizierung der Identität von Personen bei Grenzübertrittskontrollen an der Grenzübergangsstelle und sämtliche Abfragen der Datenbanken im Rahmen der Grenzüberwachung oder von Polizeikontrollen im Außengrenzgebiet oder im Hoheitsgebiet durch die Behörden, die die betreffende Person an die Überprüfung verwiesen haben, sollten als Teil der Überprüfung betrachtet und nicht wiederholt werden, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine solche Wiederholung rechtfertigen. Die Erfassung biometrischer Daten zum Zwecke sowohl der Identifizierung oder Verifizierung der Identität als auch der Registrierung gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1358 sollte einmal im Rahmen der Überprüfung erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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