ErwGr. 21

REG_2024_1359 · zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1147

Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass er sich in einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt befindet, so sollte es diesem Mitgliedstaat möglich sein, um die Genehmigung der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen und Solidaritätsmaßnahmen zu ersuchen. Dieses Ersuchen sollte eine Lagebeschreibung enthalten und festlegen, welche Maßnahmen beantragt werden, um die spezifische Situation zu bewältigen. Es sollte auch die Gründe aufführen, aus denen die Situation diese Maßnahmen erfordert, und gegebenenfalls die bereits ergriffenen Abhilfemaßnahmen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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