ErwGr. 6

REG_2024_1449 · zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan

Um diesen Abstand zu verringern, hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 8. November 2023 mit dem Titel „Ein neuer Wachstumsplan für den Westbalkan“ einen neuen Wachstumsplan für den Westbalkan dargelegt, der sich auf vier Säulen stützt: a) verstärkte Integration in den EU-Binnenmarkt, b) Beschleunigung der regionalen Wirtschaftsintegration im Einklang mit den EU-Vorschriften und -Standards durch die vollständige Umsetzung des bestehenden Aktionsplans für den Gemeinsamen Regionalen Markt, c) Vertiefung der Reformen zur Beschleunigung des Wachstums in der Region, Förderung der wirtschaftlichen Konvergenz und Stärkung der regionalen Stabilität sowie d) Schaffung eines neuen Finanzierungsinstruments: der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan (im Folgenden „Fazilität“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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