ErwGr. 4

REG_2024_1451 · zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Lebensmittelzusatzstoffe Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) veröffentlichte am 11. März 2020 ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Weinsäure (L+) (E 334), Natriumtartraten (E 335), Kaliumtartraten (E 336), Natrium-Kaliumtartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) als Lebensmittelzusatzstoffe (3). Für Weinsäure-Tartrate (E 334-337 und E 354) wurde ein Gruppenwert für die akzeptierbare Tagesdosis (Acceptable Daily Intake — ADI) von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag, ausgedrückt als Weinsäure, festgelegt. Die Expositionsschätzungen für die verschiedenen Bevölkerungsgruppen für das relevanteste Expositionsszenario überschritten den Gruppen-ADI-Wert von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag, ausgedrückt als Weinsäure, nicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2024

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