ErwGr. 1

REG_2024_1487 · zur Festlegung der Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten und zur Erstellung eines Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates

Gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 werden Safener und Synergisten genehmigt, wenn die in Artikel 4 der genannten Verordnung festgelegten Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen erfüllt sind. Darüber hinaus sieht Artikel 25 Absatz 2 der genannten Verordnung vor, dass die allgemeinen Regeln für das Verfahren zur Genehmigung von Wirkstoffen oder deren Erneuerung, die in den Artikeln 5 bis 21 der genannten Verordnung festgelegt sind, auch für Safener und Synergisten Anwendung finden. Des Weiteren sieht Artikel 25 Absatz 3 der genannten Verordnung vor, dass für die Genehmigung von Safenern und Synergisten ähnliche Datenanforderungen wie für die Genehmigung von Wirkstoffen zu definieren sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 1 REG_2024_1487 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 1 REG_2024_1487 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.