zur Festlegung der Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten und zur Erstellung eines Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates
REG_2024_1487 · 12 Artikel · 2 Anhänge · 9 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Erstellung des Arbeitsprogramms
- Art. 3Liste der bereits auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten
- Art. 4Antrag auf Aufnahme in das Arbeitsprogramm zur schrittweisen Überprüfung
- Art. 5Nichtaufnahme eines Safeners oder Synergisten in das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung
- Art. 6Annahme des Arbeitsprogramms
- Art. 7Gemeinsamen Datennutzung, Meldung geplanter Studien und Beratung vor der Antragstellung
- Art. 8Einreichung und Inhalt des Antrags auf Genehmigung von Safenern und Synergisten im Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung
- Art. 9Verfahren zur Bewertung der Zulässigkeit von Anträgen für Safener und Synergisten im Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung
- Art. 10Datenschutz und Vertraulichkeit
- Art. 11Datenanforderungen für Safener und Synergisten
- Art. 12Inkrafttreten
Anhänge
- Anhang IListe der Safener und Synergisten, die gemäß Artikel 6 Absatz 2 in das Arbeitsprogramm für die schrittweise Überprüfung aufgenommen wurden
- Anhang IIIErgänzende Datenanforderungen für die Einreichung von Anträgen auf Zulassung von Safenern und Synergisten gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben a und b
zur Festlegung der Datenanforderungen für die Genehmigung von Safenern und Synergisten und zur Erstellung eines Arbeitsprogramms für die schrittweise Überprüfung der auf dem Markt befindlichen Safener und Synergisten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.