1.
Eine Beschreibung des beabsichtigten Verwendungszwecks des Safeners oder Synergisten sowie der Dosis und der Art und Weise der Verwendung oder der vorgeschlagenen Verwendung.
2.
Eine Bewertung der Art und des Umfangs der Vorteile, die sich aus dem Vorhandensein des Safeners oder Synergisten nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels ergeben, im Vergleich zu einer unbehandelten Kontrollprobe und im Vergleich zur Anwendung desselben Pflanzenschutzmittels, das den Safener oder Synergisten nicht enthält.
3.
Berichte in zusammengefasster Form über vorbereitende Versuche, einschließlich Gewächshaus- und Feldstudien, die zur Bewertung der Wirksamkeit oder der Ermittlung des Dosisbereichs der in einem Pflanzenschutzmittel enthaltenen Safener oder Synergisten herangezogen werden, wenn dies von der zuständigen Behörde verlangt wird.
Diese Berichte müssen der zuständigen Behörde zusätzliche Informationen liefern, um die empfohlene Dosis des Safeners oder Synergisten und, wenn mehrere verwendet werden, deren Verhältnis zu begründen.
4.
Ausreichende Informationen, die eine Bewertung des Maßes, der Dauer und der Beständigkeit der Bekämpfung oder des Schutzes oder anderer beabsichtigter Wirkungen des Pflanzenschutzmittels ermöglichen.
4.1.
Im Fall von Safenern die nachstehend genannten drei Arten von Studien: a) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit einem Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Safener enthält, in Bezug auf die Bekämpfung der Zielpflanze und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse; b) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel ohne den betreffenden Safener in Bezug auf die Bekämpfung der Zielpflanze und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, um nachzuweisen, dass der Safener die phytotoxischen Wirkungen des Pflanzenschutzmittels beseitigt oder verringert; c) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Safener, aber keinen Wirkstoff enthält, um nachzuweisen, dass der Safener für sich allein keine Wirksamkeit hat.
a)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit einem Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Safener enthält, in Bezug auf die Bekämpfung der Zielpflanze und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse;
b)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel ohne den betreffenden Safener in Bezug auf die Bekämpfung der Zielpflanze und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, um nachzuweisen, dass der Safener die phytotoxischen Wirkungen des Pflanzenschutzmittels beseitigt oder verringert;
c)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Safener, aber keinen Wirkstoff enthält, um nachzuweisen, dass der Safener für sich allein keine Wirksamkeit hat.
4.2.
Im Fall von Synergisten die nachstehend genannten drei Arten von Studien: a) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit einem Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Synergisten enthält, in Bezug auf die Bekämpfung des Zielorganismus und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse; b) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel ohne den betreffenden Synergisten in Bezug auf die Bekämpfung des Zielorganismus und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, um nachzuweisen, dass der Synergist die Wirksamkeit des Mittels gegen die behandelten Schädlinge erhöht; c) eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Synergisten, aber keinen Wirkstoff enthält, um nachzuweisen, dass der Synergist für sich allein keine Wirksamkeit hat.
a)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit einem Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Synergisten enthält, in Bezug auf die Bekämpfung des Zielorganismus und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse;
b)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel ohne den betreffenden Synergisten in Bezug auf die Bekämpfung des Zielorganismus und die Auswirkungen auf die behandelten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse, um nachzuweisen, dass der Synergist die Wirksamkeit des Mittels gegen die behandelten Schädlinge erhöht;
c)eine Untersuchung der Auswirkungen einer Behandlung bei einer repräsentativen Anwendung mit demselben Pflanzenschutzmittel, das den betreffenden Synergisten, aber keinen Wirkstoff enthält, um nachzuweisen, dass der Synergist für sich allein keine Wirksamkeit hat.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.05.2024
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