ErwGr. 4

REG_2024_1497 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Am 14. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1467 (5) und die Verordnung (EU) 2023/1462 (6) angenommen, mit denen diese Ausnahme bis zum 24. Februar 2024 verlängert wurde. Am 18. Dezember 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/2876 (7) und die Verordnung (EU) 2023/2877 (8) angenommen, mit denen diese Ausnahme weiter bis zum 1. Juni 2024 verlängert wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2024

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