ErwGr. 5

REG_2024_1497 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

Am 27. Mai 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1496 (9) angenommen, mit dem die genannte Ausnahme mit einer Ausnahmeregelung ersetzt wird, die entsprechend dem Enddatum der Geltungsdauer des Beschlusses 2013/255/GASP bis zum 1. Juni 2025 gilt, und mit dem unbeschadet der Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP eine weitere Verlängerung dieser Ausnahmeregelung bis nach dem 1. Juni 2025 geplant ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.05.2024

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