ErwGr. 49

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Zur Erhöhung der Wirksamkeit der gemeinsamen Analysen sollte die Behörde in der Lage sein, Methoden und Verfahren für die Durchführung gemeinsamer Analysen festzulegen. Die Rückmeldungen der an den gemeinsamen Analysen beteiligten zentralen Meldestellen dürften die Behörde in die Lage versetzen, die Durchführung der gemeinsamen Analysen zu überprüfen und Lehren aus den gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen. Diese Überprüfungen sollten es der Behörde ermöglichen, Follow-up-Berichte und Schlussfolgerungen herauszugeben, die allen zentralen Meldestellen übermittelt werden, ohne vertrauliche oder eingeschränkte Informationen offenzulegen, um die Methoden und Verfahren für die Durchführung gemeinsamer Analysen weiter zu verfeinern und zu verbessern und letztlich die Analysen selbst zu verbessern und zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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