ErwGr. 76

REG_2024_1620 · zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Unbeschadet etwaiger besonderer Sprachenregelungen, die möglicherweise im Rahmen des Aufsichtssystems für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen oder mit ausgewählten Verpflichteten vereinbart werden, sollte die Verordnung Nr. 1 des Rates (16) auf die Behörde Anwendung finden, und alle Übersetzungsdienste, die für die Arbeit der Behörde erforderlich sein könnten, sollten — mit Ausnahme von Dolmetscherdiensten — vom Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union erbracht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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