ErwGr. 40

REG_2024_1679 · über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

Bei der Durchführung einer sozioökonomischen Kosten-Nutzen-Analyse sollten die Mitgliedstaaten einen anerkannten und harmonisierten Ansatz verfolgen, um eine transparente und vergleichende Evaluierung dieser Vorhaben zu ermöglichen. Die Analyse der klimabezogenen und ökologischen Kosten und Vorteile sollte auf die im Rahmen der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (13) durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung gestützt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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