REG_2024_1679 · über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013
Damit sich der Verkehrssektor zu einem wirklich multimodalen System nachhaltiger und intelligenter Mobilitätsdienste entwickelt, sollte die Union ein hochwertiges Verkehrsnetz aufbauen, das Schienenpersonen- und Schienengüterverkehrsdienste mit Mindestgeschwindigkeiten ermöglicht. Ferner sollte die Union bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse der Einführung von Zweigleisigkeit in Engpass-Abschnitten, bei denen Kapazitätshemmnisse bestehen, gebührende Aufmerksamkeit widmen. Ein wettbewerbsfähiger Hochgeschwindigkeitsschienenpersonenverkehr hat ein hohes Potenzial für die Dekarbonisierung des Verkehrs. Es gilt, ein kohärentes und interoperables europäisches Hochgeschwindigkeitsnetz aufzubauen, das die Hauptstädte und Großstädte miteinander verbindet. Die Ergänzung bestehender Hochgeschwindigkeitsstrecken durch Strecken, die für eine Geschwindigkeit von mindestens 160 km/h ausgelegt sind, dürfte im Gegenzug zu Netzeffekten, einem kohärenteren Netz und einer höheren Zahl von Bahnreisenden führen. Geschwindigkeitsanforderungen für Personen- und Güterverkehrsstrecken sollten auf einen bestimmten Prozentsatz der betreffenden Streckenabschnitte beschränkt bleiben, damit bei Streckenabschnitten mit Besonderheiten aufgrund durch Topografie, Oberflächengestalt oder städtebaulich bedingter Sachzwänge, einschließlich Verbindungsstrecken, Bahnhofsdurchfahrten und Anschlüsse zu Terminals, Serviceeinrichtungen oder Betriebswerken, in deren Fall die Geschwindigkeit individuell angepasst werden muss, die gebotene Flexibilität besteht. Die Kommission sollte einem Mitgliedstaat auf dessen Antrag Ausnahmen gewähren, um ihm über die in dieser Verordnung festgelegten Prozentsätze hinaus bei Bedarf und entsprechender Begründung zusätzliche Flexibilität einzuräumen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bei der Modernisierung der Infrastruktur Möglichkeiten der Auslegung für höhere Geschwindigkeiten als die in Anhang I der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates (14) vorgesehenen zu prüfen. Als Ergänzung zu Hochgeschwindigkeitszügen stellen Nachtzüge eine nachhaltige Art des Reisens über lange Strecken in der gesamten Union dar.
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