ErwGr. 89

REG_2024_1679 · über Leitlinien der Union für den Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1153 und (EU) Nr. 913/2010 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013

Die Kommission hat unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan zur militärischen Mobilität vom März 2018 überprüft, ob das Transeuropäische Verkehrsnetz angepasst werden muss, um der militärischen Nutzung der Infrastruktur Rechnung zu tragen. Auf der Grundlage des vom Rat am 26. Juni 2023 und 23. Oktober 2023 gebilligten Dokuments mit dem Titel „Militärische Anforderungen für die militärische Mobilität innerhalb und außerhalb der EU“ (19) sind zusätzliche Straßen und Bahnstrecken in das Transeuropäische Netz aufgenommen worden, um die Synergien zwischen zivilen und militärischen Verkehrsnetzen zu verstärken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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