ErwGr. 111

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Auf Unionsebene sollte eine Plattform eingerichtet werden, die sich aus den Mitgliedstaaten zusammensetzt und in der die Kommission den Vorsitz führt. Die kann die Kommission und die Mitgliedstaaten in spezifischen Fragen beraten und unterstützen und ein Referenzgremium bilden, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre Maßnahmen koordinieren und den Informationsaustausch über Fragen im Zusammenhang mit dieser Verordnung erleichtern können. Die Plattform sollte außerdem die in dieser Verordnung festgelegten Aufgaben, insbesondere in Bezug auf Genehmigungen, wahrnehmen, einschließlich der Aufgaben im Zusammenhang mit den zentralen Kontaktstellen, den Projekten für Netto-Null-Technologien, der Koordinierung der Finanzierung, der Erschließung von Märkten, den Kompetenzen, den Reallaboren für Netto-Null-Technologien sowie der Unterstützung der Kommission bei der Bewertung der Durchführbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorlage von Vorschlägen für Maßnahmen, falls die Kommission zu dem Schluss kommt, dass die allgemeinen Ziele dieser Verordnung voraussichtlich nicht erreicht werden. Erforderlichenfalls kann die Plattform ständige oder nichtständige Untergruppen einrichten und Dritte einladen, z. B. Sachverständige oder Vertreter aus den Netto-Null-Industrien.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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