REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724
Damit sich die Industrie wirksam an den Wandel im Bereich Klima und die Energie anpassen kann, ist es besonders wichtig, den Regelungs- und Verwaltungsaufwand zu verringern und einen geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen. Daher sollte die Union anstreben, bis 2030 den allgemeinen Regelungsaufwand für die Industrie, insbesondere den Regelungsaufwand für das Inverkehrbringen eines neuen Produkts, auf dem Binnenmarkt erheblich zu verringern. Diese Anstrengungen sollten insbesondere innerhalb des Rahmens für bessere Rechtsetzung und unbeschadet der Umwelt- und Arbeitsnormen der Union unternommen werden. Die Kommission sollte die Plattform auf der Grundlage des Berichts der Kommission vom 24. Oktober 2023 mit dem Titel „Fortschritte bei der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Technologien für saubere Energie“ und der jährlichen Aufwandserhebung der Kommission von 2022 über die Entwicklung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands für Industrien für Netto-Null-Technologien in der Union informieren. Um es den Organen der Union zu erleichtern, den Regelungsaufwand für Industrien für Netto-Null-Technologien auf ein Minimum zu beschränken, wird mit der vorliegenden Verordnung eine Wissenschaftliche Beratungsgruppe für den Regelungsaufwand der Netto-Null-Industrien (im Folgenden „Wissenschaftliche Beratungsgruppe“) eingerichtet. Die Wissenschaftliche Beratungsgruppe sollte wissenschaftlich fundierte Empfehlungen zu den Auswirkungen des Regelungsaufwands auf Netto-Null-Industrien in der Union ausarbeiten, wobei sie bei der Bewertung der Auswirkungen des Regelungsaufwands eine wissenschaftlich fundierte Methode anwendet und gegebenenfalls das Instrumentarium für eine bessere Rechtsetzung berücksichtigt. Die Arbeit der Wissenschaftlichen Beratungsgruppe lässt die Vorrechte der Organe der Union unberührt.
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