ErwGr. 30

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Täler auszuweisen und zu unterstützen. Bei der Ausweisung eines Tals sollten die Mitgliedstaaten einen Plan ausarbeiten, in dem angegeben wird, welche Tätigkeiten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien das Tal abdecken soll (im Folgenden „Plan“). Die Mitgliedstaaten sollten auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen, die für die Fertigungstätigkeiten im Bereich der Netto-Null-Technologien, die in dem Tal stattfinden sollen, erforderlich sind. Diese Umweltverträglichkeitsprüfungen führen zu einer erheblichen Verringerung der Notwendigkeit für Unternehmen, diese Prüfungen durchzuführen, um Genehmigungen für die Fertigungstätigkeiten im Bereich der Netto-Null-Technologien im festgelegten Bereich des Tals zu erhalten. Der Plan sollte die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie die nationalen Maßnahmen enthalten, die zur Minimierung oder Minderung negativer Umweltauswirkungen zu ergreifen sind. Ferner sollte der Plan konkrete nationale Maßnahmen zur Unterstützung der industriellen Tätigkeiten im festgelegten Bereich des Tals enthalten. Diese Maßnahmen sollten Maßnahmen umfassen, die Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur sowie in die digitale Infrastruktur vorsehen oder zu privaten Investitionen in diese Bereiche führen sollen, sowie Maßnahmen zur Senkung der Betriebsausgaben für die Industrie in dem Tal, etwa Differenzverträge für Energiepreise. Weitere in Betracht zu ziehende Maßnahmen sind Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums, zur Einrichtung eines Innovationszentrums in dem Tal und zur Anziehung von Start-up-Unternehmen in das Tal. Um der Industrie in der Union Investitionssicherheit zu bieten, sollte in dem Plan auch festgelegt werden, für welchen Zeitraum die Unterstützungsmaßnahmen gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 30 REG_2024_1735 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 30 REG_2024_1735 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.