ErwGr. 50

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Durch die Verwendung von abgeschiedenem CO2 in bestimmten Produktionsprozessen kann CO2 dauerhaft gespeichert werden oder ein Beitrag zur Verringerung der Abhängigkeit der Union von fossilen Brennstoffen geleistet werden. Daher sollten alle Einrichtungen, die an der Wertschöpfungskette der in der vorliegenden Verordnung genannten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der CO2-Injektion beteiligt sind, dazu angehalten werden, zu prüfen, ob das zu speichernde CO2 dauerhaft in neuen Produkten gespeichert werden könnte oder zu den Zielen der Union, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, beitragen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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