ErwGr. 51

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Die Union hat zum Aufbau eines globalen Wirtschaftssystems, das auf einem offenen, transparenten und regelbasierten Handel beruht, beigetragen und auf die Einhaltung und Förderung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitsstandards und Klimawendestandards gedrängt, und sie steht uneingeschränkt hinter diesen Werten. Ziel der Union ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem die Welthandelsorganisation (WTO) reformiert wird sowie neue Partnerschaften aufgebaut und unlautere Handelspraktiken und Überkapazitäten in der Produktion bekämpft werden, um faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie der Union sicherzustellen, unter anderem durch Netto-Null-Industriepartnerschaften, und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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