ErwGr. 86

REG_2024_1735 · zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724

Für die Gewährleistung der offenen strategischen Autonomie der Union und für die Schaffung einer soliden und wettbewerbsfähigen Fertigungsbasis für Netto-Null-Technologien und deren Lieferketten in der gesamten Union ist ein Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln essenziell. Der Großteil der Investitionen, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals erforderlich sind, wird aus privatem Kapital stammen, das sowohl durch das Wachstumspotenzial des Netto-Null-Ökosystems als auch durch einen stabilen und ambitionierten politischen Rahmen angelockt wird. Gut funktionierende, tief integrierte Kapitalmärkte werden daher von wesentlicher Bedeutung sein, um die für den grünen Wandel und die Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien erforderlichen Mittel zu beschaffen und zu lenken. Daher sind rasche Fortschritte auf dem Weg zur Kapitalmarktunion erforderlich, damit die Union ihre Netto-Null-Ziele erreichen kann. Die Agenda für ein nachhaltiges Finanzwesen (und Mischfinanzierung) spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Erhöhung der Investitionen in die Netto-Null-Technologien entlang der Wertschöpfungsketten und gewährleistet gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors. Wie aus der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Verordnung hervorgeht, beläuft sich der Investitionsbedarf im Zeitraum 2023-2030 auf rund 92 Mrd. EUR, wobei die Spanne je nach Szenario zwischen etwa 52 Mrd. EUR und rund 119 Mrd. EUR liegt, was zu einem öffentlichen Finanzierungsbedarf von 16 bis 18 Mrd. EUR führen würde. Da bei dieser Bewertung nur sechs spezifische Technologien berücksichtigt werden, dürfte der tatsächliche Investitionsbedarf deutlich höher ausfallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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