ErwGr. 24

REG_2024_1745 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, um die Befriedigung bestimmter Ansprüche, die von russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen vorgebracht werden, zu ermöglichen, wenn dies für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.09.2024

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