ErwGr. 2

REG_2024_1756 · zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

In Ermangelung spezifischer Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien in unverarbeiteten Getreidekörnern außer unverarbeiteten Roggenkörnern sieht Nummer 1.8.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 bislang vor, dass solche Probenahmen und Analysen gemäß Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 der Kommission (3) durchzuführen sind. Da in der Zwischenzeit mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2782 der Kommission (4) spezifische Vorschriften für Probenahmen und Analysen zur Kontrolle der Höchstgehalte für Mutterkorn-Sklerotien festgelegt wurden, sollte in Nummer 1.8.1 der Tabelle in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/915 der Verweis auf die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 gestrichen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.06.2024

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