Anhang VII – Verbraucherprodukte, deren Vernichtung durch Wirtschaftsteilnehmer verboten ist

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Die Warencodes und die Beschreibungen wurden aus der kombinierten Nomenklatur gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die am 28. Juni 2024 in Kraft ist.
Warencode Beschreibung
(1)Kleidung und Bekleidungszubehör
(1)Kleidung und Bekleidungszubehör
4203 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
6504 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt, auch ausgestattet
6505 Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
(2)Schuhe
(2)Schuhe
6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist
6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
6405 Andere Schuhe

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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