ErwGr. 110

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Es sollte ein Verfahren bestehen, in dessen Rahmen interessierte Parteien über geplante Maßnahmen in Bezug auf Produkte unterrichtet werden, mit denen ein Risiko verbunden ist. Dieses Verfahren sollte es den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten ferner gestatten, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsteilnehmern bei derartigen Produkten zu einem frühen Zeitpunkt einzuschreiten. Zu diesem Zweck sollte die derzeit in der Richtlinie 2009/125/EG enthaltene Schutzklausel aktualisiert und an die Schutzklauselverfahren angepasst werden, die in anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union und im Beschluss Nr. 768/2008/EG enthalten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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