ErwGr. 67

REG_2024_1781 · zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG

Da Händler Produkte an bzw. für Kunden oder potenzielle Kunden oder Errichter zum Kauf, zur Miete oder zum Ratenkauf anbieten oder ausstellen, müssen Händler sicherstellen, dass ihre Kunden, einschließlich potenzieller Kunden, wirksam auf die nach dieser Verordnung erforderlichen Informationen zugreifen können; dies gilt auch für den Fernabsatz. Insbesondere sollte diese Verordnung die Händler verpflichten, dafür zu sorgen, dass der digitale Produktpass für ihre Kunden, einschließlich potenzieller Kunden, zugänglich ist und dass die Etiketten im Einklang mit den geltenden Anforderungen deutlich sichtbar angebracht werden. Händler sollten dieser Verpflichtung bei jedem Verkauf, jeder Vermietung oder jedem Ratenkauf eines Produkts nachkommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.06.2024

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