ErwGr. 49

REG_2024_1787 · über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

Die Anzahl der inaktiven Bohrlöcher, der vorübergehend verfüllten Bohrlöcher und der dauerhaft verfüllten und aufgegebenen Bohrlöcher im Hoheitsgebiet der einzelnen Mitgliedstaaten variiert stark, und einige Mitgliedstaaten haben in ihrem Hoheitsgebiet eine sehr hohe Anzahl von solchen Bohrlöchern. Diesen Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, bei der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses dieser Bohrlöcher einen stärker abgestuften Ansatz zu verfolgen, damit die Verhältnismäßigkeit der Kosten und des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit diesem Bestandsverzeichnis sichergestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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