ErwGr. 39

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Für die Energiewende und die weitere Integration des Erdgasmarkts ist es erforderlich, die Transparenz in Bezug auf die zulässigen Erlöse oder die Zielerlöse des Fernleitungsnetzbetreibers weiter zu verbessern. Diese Informationen sollen die Grundlage für eine Reihe von Entscheidungen zu den Erdgasnetzen bilden. Beispielsweise ist für die Übertragung von Fernleitungsanlagen von einem Erdgasnetzbetreiber auf einen Wasserstoffnetzbetreiber oder für die Umsetzung eines Ausgleichsmechanismus zwischen Fernleitungsnetzbetreibern (ITC-Mechanismus) eine höhere Transparenz erforderlich. Klarheit sowohl zur Erdgasnachfrage als auch zu den Kostenprojektionen ist zudem Voraussetzung für die Bewertung der langfristigen Netzentgeltentwicklungen. Kostenprognosen dürften durch Transparenz in Bezug auf die zulässigen Erlöse erleichtert werden. Die Regulierungsbehörden sollten insbesondere regelmäßig Informationen zu der Methode bereitstellen, die bei der Berechnung der Erlöse von Fernleitungsnetzbetreibern, des Werts ihres regulierten Anlagevermögens und dessen zeitlicher Abschreibung, des Werts der Betriebsausgaben, der Kapitalkosten von Fernleitungsnetzbetreibern sowie bei der Berechnung der geltenden Anreize und Aufschläge angewandt wird, sowie zur langfristigen Entwicklung der Fernleitungsnetzentgelte auf der Grundlage der erwarteten Änderungen der zulässigen Erlöse und Zielerlöse der Fernleitungsnetzbetreiber sowie der Änderungen der Nachfrage nach Erdgas. Um die ordnungsgemäße Koordinierung des Verfahrens für die Erhebung und Auswertung der Daten für die transparente und reproduzierbare Studie zum Vergleich der Effizienz der Fernleitungsnetzbetreiber zu gewährleisten, sollte ACER sich mit den Fernleitungsnetzbetreibern und ENTSO (Gas) abstimmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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