REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)
Der derzeitige Normungsrahmen der Union, der auf der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 beruht, bildet den standardmäßigen Rahmen für die Ausarbeitung von Normen, bei denen von der Konformität mit den einschlägigen Anforderungen dieser Verordnung oder von — gemäß dieser Verordnung erlassenen — spezifischen delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten ausgegangen wird. Europäische Normen sollten marktorientiert sein und dem öffentlichen Interesse sowie den politischen Zielen Rechnung tragen, die in der von der Kommission an eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen gerichteten Forderung, innerhalb einer bestimmten Frist konsensbasierte harmonisierte Normen auszuarbeiten, präzise dargelegt sind. In Ermangelung einschlägiger Verweise auf harmonisierte Normen oder bei Blockierung des Normungsprozesses oder im Falle von Verzögerungen bei der Festlegung geeigneter harmonisierter Normen sollte die Kommission jedoch in der Lage sein, im Wege von delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten gemeinsame Spezifikationen für die Anforderungen dieser Verordnung festzulegen, sofern sie dabei die Rolle und die Aufgaben der europäischen Normungsorganisationen gebührend berücksichtigt. Diese Option sollte als Notlösung für Ausnahmefälle verstanden werden, mit der den Betreibern die Anwendung der einschlägigen Maßnahmen im Rahmen von gemäß der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie (EU) 2024/1788 erlassenen Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten erleichtert werden soll. Ist eine Verzögerung bei der Festlegung harmonisierter Normen auf die technische Komplexität der betreffenden Norm zurückzuführen, so sollte die Kommission dem Rechnung tragen, bevor sie die Festlegung gemeinsamer Spezifikationen in Erwägung zieht.
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