ErwGr. 101

REG_2024_1789 · über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 (Neufassung)

Angesichts des Potenzials von Wasserstoff als Energieträger und der Möglichkeit des Handels von Wasserstoff zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern ist klarzustellen, dass die gemäß dem Beschluss (EU) 2017/684 des Europäischen Parlaments und des Rates für (30) zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich in Bezug auf Erdgas geltenden Notifizierungspflichten auch für zwischenstaatliche Abkommen in Bezug auf Wasserstoff, einschließlich Wasserstoffverbindungen wie Ammoniak und flüssiger organischer Wasserstoffträger, gelten. Der genannte Beschluss sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.07.2024

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