ErwGr. 3

REG_2024_1856 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023

Am 28. März 2024 veröffentlichte der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) seine Stellungnahme zu den sozioökonomischen Auswirkungen der Festsetzung der TAC für Pollack (Pollachius pollachius) in den ICES-Divisionen 8a, 8b, 8d und 8e für 2024 in der vom ICES empfohlenen Höhe unter Angabe der Höhe dieser TAC, die erforderlich ist, um das Phänomen der „limitierenden Arten“ (sogenannte „choke species“) zu vermeiden (2). Daher sollte die endgültige TAC für 2024 festgesetzt werden, die die mit der Verordnung (EU) 2024/257 festgesetzte vorläufige TAC für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2024 ersetzt. Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/472 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) sollte diese TAC auf 959 Tonnen festgesetzt werden, was es den Flotten laut dieser Stellungnahme der STECF ermöglichen wird, ihren Betrieb bis zum vierten Quartal des Jahres fortzusetzen, wodurch i) das Phänomen der „choke species“ und die Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Schließung der betreffenden Fischereien und ii) damit verbundene sozioökonomische Auswirkungen auf den Fischereisektor verringert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.09.2024

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