ErwGr. 4

REG_2024_1856 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/194 zur Festsetzung solcher Fangmöglichkeiten für 2023

Am 18. und 19. Juni 2024 führten die Union und Norwegen Konsultationen zu folgenden Themen durch: i) die Fangmöglichkeiten für Eismeergarnele insgesamt in den ICES-Divisionen 3a und 4a Ost für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 sowie ii) die Höhe der TAC für Eismeergarnele in der ICES-Division 3a. Das Ergebnis der Konsultationen wurde in einer vereinbarten Niederschrift festgehalten, die am 19. Juni 2024 unterzeichnet wurde. Die TAC für Eismeergarnele in der ICES-Division 3a sollte daher in der mit Norwegen vereinbarten Höhe festgesetzt werden. Die Union und Norwegen erwogen außerdem — zusätzlich zu der in Tabelle 2 der vereinbarten Niederschrift der Fischereikonsultationen zwischen der Union und Norwegen für 2024, die am 8. Dezember 2023 unterzeichnet wurde, festgesetzten Höhe — Übertragungen von Norwegen auf die Union für Eismeergarnele in den norwegischen Gewässern der Nordsee südlich von 62o N. Die Quoten der Mitgliedstaaten für Eismeergarnele in den grönländischen Gewässern der ICES-Untergebiete 5 und 14 sollten entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.09.2024

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