ErwGr. 13

REG_2024_1938 · über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG

Die Tests zum Nachweis von übertragbaren Krankheiten oder zum Zwecke des Abgleichs zur Feststellung der Übereinstimmung eines SoHO-Spenders mit einem bestimmten SoHO-Empfänger stellen eine Tätigkeit mit erheblichen Auswirkungen auf die Sicherheit von SoHO dar und sollten daher als SoHO-Tätigkeit gelten. Labore, die solche Tests durchführen, sollten daher als SoHO-Einrichtungen registriert werden. Während solche Tests im Allgemeinen dem Schutz des SoHO-Empfängers dienen, ist die Untersuchung von Personen auf übertragbare Krankheiten vor der Lagerung von SoHO, die ihnen entnommen werden, zur anschließenden erneuten Verwendung bei ihnen selbst wichtig, um eine Kreuzkontamination zwischen diesen SoHO während der Lagerung zu verhindern. Daher sollte bei solchen Tests auch berücksichtigt werden, ob die Verwendung allogen, autolog oder innerhalb einer Beziehung erfolgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.07.2024

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