Art. 17 – Aufhebung

REG_2024_1988 · zur Statistik über Investmentfonds

(1)Die Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/38) wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2025 aufgehoben.
(2)Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EU) Nr. 1073/2013 (EZB/2013/38) gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang V zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 23.07.2024

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