ErwGr. 18

REG_2024_1991 · über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869

In ihrer Mitteilung vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen — die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ hebt die Kommission das Erfordernis hervor, naturbasierte Lösungen zu fördern, und erkennt an, dass eine kosteneffiziente Anpassung an den Klimawandel durch den Schutz und die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Moorböden sowie Küsten- und Meeresökosystemen, die Entwicklung städtischer Grünflächen und die Begrünung von Dächern und Außenwänden sowie die Förderung und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen erzielt werden kann. Durch eine größere Zahl von Ökosystemen mit großer biologischer Vielfalt erhöht sich die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und stehen effizientere Mittel für Katastrophenvorsorge und -schutz zur Verfügung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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