ErwGr. 23

REG_2024_1991 · über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869

Böden sind ein wesentlicher Bestandteil von Landökosystemen. In der Mitteilung der Kommission vom 17. November 2021 mit dem Titel „EU-Bodenstrategie für 2030 — Die Vorteile gesunder Böden für Menschen, Lebensmittel, Natur und Klima nutzen“ wird die Notwendigkeit hervorgehoben, degradierte Böden wiederherzustellen und die Bodenbiodiversität zu verbessern. Der Globale Mechanismus — ein im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (7) eingesetztes Gremium — und das Sekretariat dieses Übereinkommens haben das Programm zur Festlegung von Zielvorgaben für die Landdegradationsneutralität (Land Degradation Neutrality Target Setting Programme) eingerichtet, um Ländern dabei zu helfen, bis 2030 Landdegradationsneutralität zu erreichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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