ErwGr. 8

REG_2024_2019 · zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union

Die Bestimmung der besonderen Sachgebiete, in denen dem Gericht die Zuständigkeit zur Vorabentscheidung übertragen wird, sollte auf der Grundlage dieser Kriterien vorgenommen werden. Angesichts der Weiterentwicklung des Unionsrechts sollte sich diese Bestimmung auf die herkömmliche Art und Weise der Bezugnahme auf diese besonderen Sachgebiete stützen. Um sicherzustellen, dass diese Feststellung trotz der Entwicklung des Unionsrechts in diesen spezifischen Bereichen auch in Zukunft mit der erforderlichen Rechtssicherheit getroffen werden kann, ist es wichtig, die Fragen zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Verordnung typischerweise unter diese spezifischen Bereiche fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2024

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